Ganz einfach

Kennenlerntermin buchen

Unser Dienstleistungsspektrum ist breit, aber wir haben einfache Lösungen für Dich geschaffen. Zuerst sollten wir uns aber im kostenlosen Erstgespräch „kennenlernen“. Dann besprechen wir auch Deine ganz individuelle Fragestellung(en), weshalb Du die MPU überhaupt machen musst.

Im Anschluss ergibt sich hieraus nämlich, wie die verkehrstherapeutische Maßnahme für Dich aufgebaut sein muss und wie viele Beratungsstunden wir für diese Fragestellung(en) kalkulieren.

Buche also einfach in unserem Kalender einen Termin. Wir besprechen mit Dir alles, was nötig ist, damit Du eine Entscheidung zur Teilnahme an unserer Verkehrstherapie treffen kannst.

Plane bitte 30 – 45 Minuten hierfür ein und halte folgende Unterlagen für den Termin bereit:

  • Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde (Anordnung der MPU)
  • Gegebenenfalls vorhandene Urteile oder Bußgeldbescheide  

Sicher durch die MPU – mit professioneller Beratung zum Erfolg

  • Wir bieten Beratung in Präsenz und online für die Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung an
  • Wir unterstützen Menschen dabei, Ihre aktuelle Situation zu reflektieren und sich intensiv auf die Begutachtung vorzubereiten 
  • Dabei legen wir viel Wert auf eine persönliche Beratung und begleiten den gesamten Prozess bis zur Nachbesprechung nach bestandener Prüfung

Der Beratungsprozess

  1. Terminvereinbarung zum kostenlosen Vorgespräch
    Online oder in einem unserer Büros – in Duisburg oder Haan.
  2. Buchung der verkehrstherapeutischen Beratung (MPU-Vorbereitung)
    Du buchst Deinen Beratungskurs bei uns. Und wir vereinbaren im Nachgang das Onboarding-Gespräch (online oder in Präsenz) mit Dir.
  3. Onboarding-Gespräch
    Wir klären die Grundlagen und entwickeln eine individuelle Strategie für die verkehrstherapeutische Beratung. Du lernst unsere Psychologen/innen in einem persönlichen Gespräch kennen und ihr vereinbart einen Termin für die erste Beratungsstunde.
  4. Verkehrstherapeutische Beratung (mit ca. 8 Sitzungen)
    Deine Beratung beginnt und findet in Form von etwa 8 Einzelsitzungen statt. Wir beginnen in Präsenz und wechseln dann – sofern gewünscht – in Online-Beratungen. Zum Ende der Maßnahme schließen wir dann die Beratung wieder in Präsenz ab.
  5. Abschlussgespräch und Nachweis der Beratung
    Wir sprechen uns noch einmal unmittelbar vor Deiner Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung und übermitteln Dir alle entsprechenden Unterlagen zum Nachweis des Vorbereitungskurses.
  6. Bestandene MPU und Ende der Beratung
    Das ist kein offizieller Teil mehr des Beratungsprozesses, aber in der Regel sehen wir uns dann immer noch einmal für ein finales Gespräch. Du zeigst uns Dein Ergebnis, wir lassen alles noch einmal Revue passieren und schließen die Begleitung dann ab.

Wähle Deinen Wunschtermin

Hinterlasse Deinen Namen und Deine Kontaktdaten sowie ggf. noch Unterlagen über den Datei-Upload. Wähle Deinen Termin und Du erhältst im Anschluss direkt Deine Buchungsbestätigung. Wir freuen uns darauf Dich kennenzulernen.

So funktioniert die Online-Beratung

Im Verlauf der verkehrstherapeutischen Beratung,
die in Form von etwa 8 Einzelsitzungen stattfindet, wechseln wir nach der ersten Beratung in Präsenz – sofern gewünscht – in Online-Beratungen. Zum Ende der Maßnahme schließen wir dann die Beratung wieder in Präsenz ab.

Wir benutzen die gängigen Webkonferenz-Tools. Eine Anmeldung oder ein Account Deinerseits ist nicht nötig, Du erhältst die benötigten Zugangsdaten von uns an Deine Mailadresse.

Kostenloses Erstgespräch buchen!

Buche hier einfach ein kostenloses Erstgespräch bei uns vor Ort in Duisburg oder online – ganz einfach.

So funktioniert der Erinnerungs-Service

Die bei uns im System hinterlegten Termine sind alle mit einer Erinnerungsfunktion ausgestattet. Du erhälst also 24 Stunden vor Deinem eigentlichen Termin eine Erinnerung an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse und per SMS auf Dein Handy.

FAQ

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist eine Prüfung, die das Straßenverkehrsamt oder ein Gericht anordnen, wenn es Zweifel an Deiner Fahreignung gibt. Das kann zum Beispiel nach Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten, mehrfachen Verkehrsverstößen oder ab 8 Punkten in Flensburg der Fall sein. Ziel der MPU ist es, sicherzustellen, dass Du wieder verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilnehmen kannst.

Die Dauer hängt von Deinem individuellen Fall und Deiner Verkehrsvorgeschichte ab. Im Durchschnitt dauert unsere Vorbereitung etwa 12 Wochen, in denen Du 8 bis 10 Sitzungen mit unseren erfahrenen Psychologen und Psychologinnen absolvierst. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wie viel Zeit Du voraussichtlich benötigst, um bestens vorbereitet zu sein.

Die Kosten für die MPU selbst liegen je nach Fragestellung zwischen 350 und 750 Euro. Unsere Vorbereitung bieten wir als Komplettpaket an – unabhängig von Dauer oder Anzahl der Sitzungen. Je nach Anforderung des Straßenverkehrsamts fallen unterschiedlich hohe Kosten für unsere Unterstützung an. Diese können wir nach unserem Erstgespräch genauer abschätzen und teilen Dir diese dann gerne im Termin mit.

Unsere Leistung beinhaltet bei uns immer: Die Beratung durch unsere Psychologen und Psychologinnen, ggf. den Schriftverkehr mit dem Straßenverkehrsamt und der Begutachtungsstelle. Zusätzlich können Laborkosten (z. B. für Analysen) von etwa 500 Euro anfallen, die wir nicht direkt anbieten, aber für Dich koordinieren. Nach dem Erstgespräch erstellen wir Dir ein individuelles Angebot.

Falls Du die MPU nicht bestehst, kannst Du nach einer Wartezeit einen neuen Anlauf starten. Damit das gar nicht erst passiert, bereiten wir Dich gründlich vor und analysieren mögliche Herausforderungen schon im Vorfeld. Sollte es dennoch nicht klappen, lassen wir Dich nicht hängen: Wir bereiten Dich ohne Zusatzkosten erneut auf die MPU vor, denn Dein Führerschein ist uns wichtig!

Wenn die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen wurde, kann der erforderliche Antrag auf Neuerteilung frühestens zehn Wochen vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden. Wurde die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen, bestehen keine besonderen Fristen hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung.

Wurde dieser wegen zu vieler Punkte entzogen, bekommt man ihn meist erst nach 6 Monaten wieder.

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel eAT, vorläufiger Ausweis, Reisepass)
  • Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV im Original die am Tag der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein darf sowie bei den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E ein Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original, nicht älter als ein Jahr.
  • Ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007.
  • Ein Führungszeugnis (Belegart O) bei den Klassen D, D1, DE und D1E (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt oder direkt bei Antragstellung.
  • Bei den Klassen A, A2, A1, B, BE, L, T und AM benötigen Sie: eine Sehtestbescheinigung im Original, zum Datum der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre.
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe im Original – dieser ist jedoch nur dann erforderlich wenn die Erteilung einer Klasse 1, 2, 3, 4 oder 5 vor dem 01.08.1969 erfolgt ist.

Die Kosten für eine MPU sind zum 01.08.2018, nach 10 Jahren, erstmals erhöht worden. Die frühere bundesweit gleiche Gebühr für eine Fragestellung gibt es nicht mehr. Jede Begutachtungsstelle hat nun eigene Preise. Die Preisunterschiede kann man nur vor Ort erfragen. Die Kosten für die MPU liegen je nach Fragestellung zwischen 350 und 750 Euro.

Seit dem 01.05.2014: Jeder Punkt wird nach Ablauf seiner Tilgungsfrist gelöscht. Punkte entstehen am Tattag. Die Tilgungsfrist beginnt bei Rechtskraft. Punkte sind noch ein Jahr nach Tilgung sichtbar (Überliegefrist). Einträge in der Probezeit bleiben mindestens bis zu deren Ende bestehen.

  • 10 Jahre für Straftaten, bei denen das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht (3 Punkte)
  • 5 Jahre für alle anderen Straftagen und für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot (2 Punkte)
  • 2,5 Jahre für verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten ab 60,- € Bußgeld (1 Punkt)

Tilgungshemmung: Entfällt ab 01.05.2014